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Hausregeln

Vor Beginn des Paintballspiels benötigen wir pro Person ein persönliches unterschriebenes Exemplar unserer Hausregeln (siehe rechts).

Download der Hausregeln (PDF-Dokument) »

  1. Sicherheit steht an erster Stelle. Außerhalb des Spielfeldes muss sich stets ein Laufkondom auf dem Lauf befinden, der Markierer ist zu sichern. Bereits vor dem Betreten des Spielfelds ist stets ein für den Paintballsport zugelassener Gesichtsschutz zu tragen, dieser darf erst nach dem Verlassen des Spielfelds wieder abgesetzt werden.
  2. Jegliche Art von Tarn- bzw. militärische Kleidung ist nicht gewünscht, wird aber in Ausnahmen geduldet.
  3. Jeder Spieler ist selbst dafür verantwortlich, dass er alle rechtlich relevanten Bestimmungen einhält. Dies gilt insbesondere für Altersbeschränkungen, Mündungsenergie sowie die rechtliche Zulassung seines Markierers: cal. 68 Stempel, Händlerstempel und
  4. Es dürfen nur HP-Flaschen mit gültiger PI-Prüfung betrieben werden. Importflaschen oder Flaschen mit DOTPrüfung und STAKO-Flaschen sind verboten ! Die Ausgangsdrücke der B-Master Füllstationen sind mit 200 & 300 bar gekennzeichnet. Wer ein 200bar System mit über 200bar befüllt handelt grob fahrlässig und erhält Hausverbot. Es ist auf allen Füllnippeln ein Füllnippelschutz zu tragen. Bei Zuwiderhandlungen stellen wir die Kosten für die Reparatur der Füllanlage in Rechnung und erteilen ebenfalls Hausverbot.
  5. Das Mitnehmen von Gläsern und Flaschen in den Spielfeldbereich ist verboten.
  6. Auf dem Spielfeldbereich herrscht Rauchverbot. Wer brennende Zigaretten auf dem Spielfeld, dem Kunstrasen oder bei den Netzen auf den Boden wirft riskiert Hausverbot.
  7. Den Anweisungen des Platzpersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  8. Die Leihausrüstung ist pfleglich zu behandeln. Durch fahrlässigen Umgang aufgetretene Beschädigungen müssen bezahlt werden.
  9. Waren oder Leistungen, die einmal verkauft wurden, können nicht zurückgegeben werden. Ausnahme: es liegt ein Fehler oder Mangel vor. Beispiele: Keine Rücknahme von überschüssiger Paint, ein nicht funktionierender Mietmarkierer wird selbstverständlich ausgetauscht.
  10. Alkoholisierten oder sonstigen berauschten Personen ist der Spielbetrieb untersagt.
  11. Das Abschießen von Paintballs ist ausschließlich auf den Spielfeldern sowie der Chroni-Station erlaubt.
  12. Um den Lärmpegel für Zuschauer und Gäste gering zu halten sind Funktionstests am Markierer (dry firing) nur auf dem Spielfeld oder an der Chrony Station zulässig.
  13. Jeder Anwesende hat darauf zu achten, das ein sicherer Spielablauf gewährt ist, die Vorschriften eingehalten werden und bei Zuwiderhandlung einzuschreiten als auch den Mitarbeitern dies unverzüglich zu melden!
  14. Die Teilnahme am Spielbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr und ist ohne schriftliches Einverständnis mit den Hausregeln verboten.
 

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